Pflichtangaben
Hier kann für jedes Objekt abgestuft seine Bedeutung im "touristischen Sinne" festgelegt werden. Die Information in diesem Feld ist als Orientierung gedacht, sofern eine Einstufung der touristischen Relevanz im Rahmen der Datenerfassung möglich ist. Wenn eine Einschätzung aus fachlichen Gründen oder wegen mangelnder Informationen nicht möglich ist, soll der Eintrag "keine Angabe" verwendet werden.
Bei der Einstufung der "touristischen Relevanz" sollten die Kriterien Zugänglichkeit, geschichtliche bzw. kunstgeschichtliche Bedeutung, Ausstattung, Erhaltungszustand und Erlebbarkeit berücksichtigt werden.
Dabei spielt das Kriterium Zugänglichkeit eine ganz grundsätzliche Rolle. Nicht öffentlich zugängliche Elemente (z.B. eine private Parkanlageanlage) besitzen keine touristische Bedeutung und werden mit "keine Angabe" gekennzeichnet.
Kann beispielsweise ein Schlosspark nicht betreten werden, das Schloss jedoch von einem öffentlichen Weg oder Platz aus eingesehen werden ("Blick über den Zaun"), kann eine andere Einstufung der touristischen Relevanz gewählt werden.
Geschichtliche bzw. kunstgeschichtliche Bedeutung, Ausstattung und Erhaltungszustand (Ruine <> Gebäudereste <> Fremdnutzung <> Originalzustand) sind weitere wichtige Kriterien für die Einstufung der "touristischen Relevanz".
Die Erlebbarkeit der Kulturlandschaftsobjekte, beispielsweise durch museale "Aufbereitung" und Präsentation, durch Informationstafeln und Lehrpfade oder durch Führungen (Stadt- und Kulturlandschaftsführungen) aufbereitet, ist ein weiteres wichtiges Beurteilungskriterium.
Eine hohe bis sehr hohe touristische Relevanz besitzen Objekte mit überregionaler Bekanntheit und einer vorhandenen touristischen Infrastruktur, wie Schlösser, Burgen und Museen.
Mit einer sehr hohen touristischen Relevanz können auch alle Objekte eingestuft werden, die sich durch einen überregionalen Bekanntheitsgrad (europaweit, landesweit) und eine bereits vorhandene touristisch relevante Infrastruktur auszeichnen (z.B. die Externsteine im Kreis Lippe oder die LWL-Museen in Westfalen-Lippe).
Die Einteilung in die Skala ist sicher nicht immer einfach und in vielen Fällen stellt sich durchaus die Problematik der subjektiven Bewertung durch die Erfassenden. Schwierig ist auch die Verhältnismäßigkeit: für eine kleine Ortschaft kann zum Beispiel eine mittelalterliche Mühlenanlage mit einem kleinen Mühlenmuseum durchaus eine hohe Relevanz besitzen. Auf gesamt Westfalen-Lippe übertragen jedoch ist sie gering. Das bedeutet mit anderen Worten: hier ist auch eine gewisse Eigeninitiative und -verantwortung gefragt!
Die Bewertung muss bei jedem Objekt selbst gewählt werden, es gibt keinen Schlüssel, der eine Einteilung eindeutig vorgeben kann, nur Richtlinien können vorgegeben werden.